07.03.2020

Corona: Schulverbot für rückkehrende Kinder aus Risikogebieten

Im Kampf gegen das Coronavirus verschärft Bayern die Regeln. Schüler und Kindergartenkinder dürfen nach einer Rückkehr aus Risikogebieten ab sofort grundsätzlich für zwei Wochen nicht in die Schule oder eine entsprechende Betreuungseinrichtung gehen.
Die Sing- und Musikschule ist von dieser Regelung ebenfalls betroffen und wir weisen darauf hin, dass Kinder, die z.B. über die Faschingsferien in Südtirol waren, in der kommenden Woche nicht zum Musikschulunterricht kommen dürfen!

Bisher war es nur eine Empfehlung - nun ist es ein Muss: Bayerns Schülerinnen und Schüler müssen in der kommenden Woche daheim bleiben, wenn sie in den Faschingsferien oder darüberhinaus in Südtirol oder in einem anderen Corona-Krisengebiet waren. Das hat am Samstag das bayerische Gesundheitsministerium angeordnet.
Zweiwöchige Karenzzeit nach Urlaub

Die Entscheidung sei im Einvernehmen mit dem Kultus- und dem Familienministerium getroffen worden, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Sie gilt insgesamt für 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Rückkehr. Da die Faschingsferien in Bayern schon eine Woche zurückliegen, gilt die Karenzzeit - zumindest für Schüler - also nur noch für die kommende Woche. Weitere Schritte behält sich das Ministerium vor.
 
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