06.05.2020

Ab Montag, 11. Mai wieder Instrumental- und Sologesangsunterricht

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass ab kommenden Montag, 11. Mai, der Instrumental- und Sologesangsunterricht wieder im Hause stattfinden darf!

Der Unterricht wird unter der Vorgabe der folgenden Regeln zur Einhaltung des Hygienekonzepts erfolgen, die von allen Beteiligten strikt einzuhalten sind:

1.)   Das Betreten des Schulhauses ist ausschließlich gestattet:
a)    mit geeigneter Mund-Nasen-Bedeckung
b)    für den Besuch des Unterrichts
- ein weiterer Aufenthalt im Schulhaus ist nicht gestattet (Aufenthaltsräume sind verschlossen). Bitte das Schulhaus nicht früher als 5 min. vor Unterrichtsbeginn betreten und anschließend direkt wieder verlassen.
c)    ohne Begleitung
- wo es aufgrund des Alters des Schülers zwingend notwendig ist, ist das Bringen/Abholen bis zur bzw. an der Unterrichtstüre im Ausnahmefall durch eine Begleitperson mit entsprechender Mund- Nasen-Bedeckung möglich.
    
2.)   Im Schulhaus gilt folgende Einbahnregelung:
Zutritt: ausschließlich über den Eingang Bräuhausberg 4
Ausgang: ausschließlich Richtung Brunnenplatz über die Türen „Kulturamt“ oder „Kinder- und Jugendkunst“, je nachdem, welche schneller zu erreichen ist.

3.)   Zutritt in den Unterrichtsraum:
a)    nur mit unmittelbar vor dem Unterricht gründlich mit Seife gewaschenen Händen
b)    nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft
c)    nur max. 2 Personen (also Lehrkraft plus ein Schüler) gleichzeitig im Raum
- die Gesamtzeit von 2er- oder 3er-Gruppenunterricht wird auf die einzelnen Schüler aufgeteilt und hintereinander einzeln abgehalten.
d)    Im Unterrichtsraum entscheidet die Lehrkraft, ob die Mund-Nasen-Bedeckungen ggf. abgenommen werden.

4.)   Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden

5.)   Darüber hinaus sind generell folgende Vorgaben einzuhalten:
-       Genereller Mindestabstand von mind. 1,5 m zwischen den Personen
-       Zutrittsverbot für Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
a)    Positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft
b)    vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen angeordnete Quarantäne
c)    nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland für die Dauer von 14 Tagen
d)    Auch anderweitig erkrankten Schülern ist die Teilnahme am Unterricht nicht gestattet. Insbesondere Schüler mit Erkältungssymptomen dürfen durch unsere Lehrkräfte nicht unterrichtet werden!

6.)   Nach Möglichkeit erfolgt insbesondere der Unterricht der Blasinstrumente z.T. in größeren Musikschulräumen. Hierzu erhalten Sie am Freitag eine gesonderte E-Mail, falls für Sie bzw. Ihr Kind der Unterricht in einem anderen Raum als gewohnt stattfinden sollte.

7.)   Wahrung des Arbeitsschutzes für unsere Mitarbeiter*innen
Wir bitten Sie bereits im Vorfeld um Ihr Verständnis, dass aus Gründen des Schutzes der Mitarbeitergesundheit ggf. verschiedene Lehrkräfte auch weiterhin online und nicht vor Ort unterrichten können.
Sollte das Ihren bzw. den Unterricht Ihres Kindes betreffen, werden wir Sie darüber ebenfalls am Freitag gesondert informieren.

8.)   Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat auch weiterhin nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail. Sollten Sie persönlich erscheinen, denken Sie bitte daran, dass das Sekretariat jeweils nur von einer Person betreten werden darf und auch im Wartebereich die Abstandsregelungen eingehalten werden.

Wir freuen uns, dass es nun wieder zumindest mit dem Instrumental- und Sologesangsunterricht vor Ort losgehen wird und hoffen, dass die weiteren Unterrichtsformen dann Schritt für Schritt folgen werden! Bis dahin werden wir bei diesen Fächern weiterhin versuchen, das Beste aus der derzeitigen Situation zu machen und mit den Schülerinnen und Schülern wie in den vergangenen Wochen über „Übe-Aufträgen“ u.ä. in Kontakt zu bleiben.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung!
 
Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen!
 
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