Zum neuen Schuljahr begrüßen wir alle Schülerinnen und Schüler an der Sing- und Musikschule und wünschen viel Erfolg und Spaß beim Musizieren!
Für den Unterricht an Musikschulen gilt die sog. 3-G-Regel:
1, Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 gibt es keine Zugangseinschränkungen.
2. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und höher gilt die sog. 3-G-Regel: Danach haben nur Schüler*innen Zugang zur Musikschule, die Impf-, Genesenen oder Testnachweise vorlegen können.
- Als Nachweise nach 3-G gelten: Impfnachweis, Nachweis der Genesung, Testnachweis (Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt oder einen PCR-Test maximal 48 Stunden alt).
3.
Getesteten Personen stehen gleich bzw. benötigen
keinen Nachweis nach 3-G:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
4. Wenn zuverlässig ein
Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann,
entfällt die Maskenpflicht. Dies gilt auch für
Gruppenunterricht und Ensemblestunden. In den Grundfächern, z.B. Eltern-Kind-Gruppen sind nur die a
nwesenden Erwachsenen zum Tragen einer Maske verpflichtet, sollte der Mindestabstand (auch zu den Kindern!) nicht durc
hgehend gewahrt werden können.