21.12.2021

Zur Information die aktuell geltenden Regelungen zu Corona und Musikschulunterricht

Auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und aktueller Beschlüsse der Bundesregierung gelten aktuell an der Sing- und Musikschule folgende Regelungen:

2-G-Regel für den Unterricht:
Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G).
Außerdem zugelassen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate ohne Impfung. Ungeimpfte 12 bis 18jährige, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben ebenfalls Zugang zur Musikschule.
Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.

Maskenpflicht und Abstandsregelungen:
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen.
Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
 
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